Liebe Mitglieder,

der Vorstand hat sich mit den verwirrenden, coronabedingten Verordnungen auseinandergesetz damit der Betrieb des Vereins forgeführt werden kann.

Ab sofort gelten die nachfolgenden Regelungen, die Selbsterklärung kann hier heruntergeladen werden.

Nutzung der Reitanlage des Reitklub Frei Tempo ab Warnstufe 2

  • Reiten auf den Außenplätzen unter 2G. Das Impfzertifikat ist vom Vorstand zu dokumentieren. Login per Luca-App.
  • Reiten in der Halle unter 2G+. Die Selbsterklärung zum Coronatest ist einmalig in Papierform abzugeben. Einen Nachweis über einen tagesaktuellen Negativtest (Zertifikat vom Testzentrum, Foto vom Selbsttest) ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Boosterimpfung ersetzt den Negativtest. Das Impfzertifikat muss vom Vorstand dokumentiert werden. Eintragen in den ausliegenden Objektnutzungsordner in der Reithalle ist zusätzlich zum Login per Luca-App notwendig.
  • Betreten der Halle und Sanitäranlagen mit FFP2 Maske.
  • Kinder und Jugendliche sind von der 2G/2G+ Regel ausgenommen. Die Maskenpflicht entfällt für unter 6-jährige. Für Kinder bis 14 Jahren genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Reitunterricht und Voltitraining findet unter 2G+ statt. Der Impfstatus und der tagesaktuelle Negativtest der Trainer und Übungsleiter wird vom Vorstand dokumentiert bzw. kontrolliert. Der Negativtest der erwachsenen Reitschüler wird vom Reitlehrer/Übungsleiter kontrolliert. Für Minderjährige entfällt die Impf- und Testpflicht.
  • Reitlehrer und Übungsleiter von Kinder-/Jugendstunden dokumentieren die Anwesenheit auf den Listen im Ordner im Schulpferdeschrank.
  • Es sollten neben dem Reiter bzw. Voligierer nur absolut notwendige Begleitpersonen anwesend sein. Auch diese müssen sich mit Login per Luca-App bzw. Anwesenheitsliste und 2G/2G+ anmelden.

Wir bitten Euch, diese Regelungen penibel einzuhalten, damit wir alle auch in dieser schwierigen Zeit unserem Hobby nachgehen und unsere Tiere versorgen können.

 

 Hygienekonzept Reitklub Frei Tempo

1. Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Vor Betreten der Reit- und Stallanlagen sind die Hände gründlich zu waschen.
  • Auf dem gesamten Vereinsgelände ist eine FFP2-Maske zu tragen! Beim Reiten und Longieren kann diese abgenommen werden.
  • Sanitäranlagen und häufig benutzte Oberflächen (z.B. Türklinken, Griffe, Besenstiele etc.) werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
  • Als Beauftragter für die Überwachung der Corona-Schutzmaßnahmen wurde Manuela Heick benannt.
  • Das Hygienekonzept hängt an verschiedenen Stellen der Anlage aus und wird allen Mitgliedern, Objektnutzern und Reitlehrern bekannt gegeben.
  • Alle Anwesenden haben sich per Luca-App einzuloggen bzw. in die Anwesenheitsliste einzutragen.
  • Das Betreten der Stallungen ist ausschließlich Einstallern, deren Reitbeteiligungen und Reitschülern unter 2-G gestattet. Externe Dienstleister (Tierärzte, Hufschmiede, etc.) dürfen die Anlage zur Berufsausübung unter 3G betreten.

2. Nutzung der Stall- und Reitanlage

  • Handdesinfektionsmittel steht im Eingangsbereich und in den Sanitäreinrichtungen zur Verfügung.
  • Der Boxenstopp bleibt geschlossen!
  • Auf dem gesamten Vereinsgelände muss eine FFP2-Maske getragen werden!
  • Alle Nutzer der Stall- und Reitanlage haben sich beim Betreten der Anlage per Luca-App einzuloggen bzw.in die ausliegende Anwesenheitsliste einzutragen. QR-Codes hängen an allen Eingangstüren. Die Anwesenheitsliste für die Einstaller liegt im Stalltrakt aus. Reiter von Extern und Besucher tragen sich bitte in den Ordner in der Reithalle ein. Die Daten werden von der Hygienebeauftragten verwahrt und nach ca. 3 Wochen vernichtet.
  • Die Nutzung der Außenplätze ist unter 2G möglich. Dazu ist das Impfzertifikat einmalig vom Vorstand zu dokumentieren, beim Betreten der Anlage wird sich per Luca-App eingeloggt. Eine Nutzung der Sanitäranlagen ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten mit 2G nicht gestattet.
  • Die Nutzung der Halle und Sanitärräume ist unter 2G+ gestattet. Jeder Nutzer hat die einmalige Selbsterklärung zum Coronatest auszufüllen und in Papierform abzugeben. Ein Nachweis über einen tagesaktuellen Negativtest ist auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Boosterimpfung ersetzt die Testpflicht in 2G+ Bereichen. Diese ist beim Vorstand zu dokumentieren.
  • Reit-und Voltiunterricht ist unter 2G+ möglich. Der tagesaktuelle Negativtest der Reitschüler wird vom Trainer kontrolliert. Der des Trainers vom Vorstand. Kinder und Jugendliche sind von der 2/3G-Regel ausgenommen. Eine Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren.
  • Zur Versorgung und Bewegung des Pferdes sollten nur notwendige Personen anwesend sein!
  • Die Zeit des Aufenthaltes ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
  • Die Sattelkammer im „neuen“ Stall darf nur einzeln betreten werden, die Schulpferdesattelkammer und die im „alten“ Stall von max. 3 Personen zeitgleich.
  • Besen, Mistboy, Schubkarren u.ä. sind mit Reithandschuhen zu benutzen.
  • Die Reithalle und der Springplatz sind zeitgleich von maximal 5 Reitern zu nutzen. Der Dressurplatz draußen darf von 4 Reitern zeitgleich genutzt werden.
  • Es wird gebeten, sich über den gesamten Tag zu verteilen und, wenn möglich, beliebte Stoßzeiten zu meiden.
  • Zuschauer sind zur Zeit nicht erwünscht.

Euer Vorstand